Workshop Allgemeine Teilnahmebedingungen
Hiermit bietet Ihnen Fotografie Daniel Osterkamp (Veranstalter) einen Platz in der oben genannten Veranstaltung an.
Durch Überweisung des Rechnungsbetrags auf das in der Rechnung angegebene Konto akzeptieren Sie die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen und melden sich verbindlich für die Veranstaltung an.
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
§1 Geltungsbereich der allgemeinen Veranstaltungsbedingungen
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer gelten ausschließlich diese allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen.
- Abweichende Veranstaltungsbedingungen des Kunden kann der Veranstalter nicht anerkennen und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich.
- Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt diese Veranstaltungsbedingungen einschließlich aller Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.
§2 Anmeldung, Zahlungszeitraum, Reservierungszeit
- Die Annahme des Dienstvertrags erfolgt durch Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters der vollständigen Teilnahmegebühr und wird als verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung verstanden.
- Nach Erhalt der Rechnung ist die Teilnahmegebühr innerhalb von sieben Kalendertagen per Überweisung zu begleichen.
- Bei Nichteinhaltung der unter Abs. 2 angegebenen Zahlungsfrist, verfällt der Anspruch auf Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung ohne weitere Benachrichtigung seitens des Veranstalters.
§3 Gesetzliches Widerrufsrecht
- Das gesetzlich vorgeschriebene 14-tägige Recht auf Widerruf beginnt mit Erhalt der Anmeldebestätigung oder spätestens jedoch mit Annahme des Angebots durch Überweisung der Teilnahmegebühr.
- Sollte die Teilnahmegebühr schon beglichen sein, so wird dieser in vollem Umfang durch Überweisung zurückerstattet.
- Die unter Abs. 2 genannte Teilnahmegebühr mindert sich um den Anteil, der Leistung, die bereits durch den Veranstalter erbracht wurde.
§4 Rücktrittsrecht des Veranstalters und Rückerstattung von Teilnahmegebühren
- Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (vier Personen) behält der Veranstalter es sich vor, die Veranstaltung entfallen zu lassen. Dies wird den Veranstaltungsteilnehmern spätestens vier Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin auf elektronischem oder telefonischem Wege mitgeteilt. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in vollem Umfang durch Überweisung erstattet oder die Teilnehmer können kostenfrei auf Alternativtermine ausweichen.
- Weiterhin ist der Veranstalter bei unvorhergesehenen Ereignissen berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen, sofern die Durchführung der Veranstaltung dadurch teilweise oder gänzlich unmöglich ist. Auch in diesem Fall erhält der Teilnehmer seine bereits entrichteten Teilnahmegebühren erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche wie z.B. Hotelstornierungskosten können von den Veranstaltungsteilnehmern nicht geltend gemacht werden.
- Für aus der Absage mittelbar verursachter Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
§5 Rücktrittsrecht des Teilnehmers und Rückerstattung von Teilnahmegebühren
- Sollte der Teilnehmer nicht persönlich an der angebotenen Veranstaltung teilnehmen können, so kann eine Vertretung bestimmt werden, die stattdessen teilnehmen soll. Der Veranstalter ist darüber frühzeitig zu informieren.
- Eine Absage ist bis zu 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich, danach wird ein Betrag in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr fällig und der Differenzbetrag per Überweisung erstattet.
- Schlechtes Wetter (z.B. Regen oder Schnee) ist kein Rücktrittsgrund.
§6 Haftung
- Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmer resultierend aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sofern diese grob fahrlässig verursacht wurde. Ferner ausgenommen sind Ansprüche aus der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß Abs. 1 haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten im Sinne des Abs. 1 sind die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
- Die Einschränkungen von Abs. 1 und Abs. 2 gelten auch zugunsten der ggf. eingesetzten gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Teilnehmer können während der Veranstaltung Kameras, Objektive und Zubehör zur Verfügung gestellt bekommen. Für Schäden an diesen Objekten haftet der Teilnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Objekte, die der Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung verwendet. Dies können beispielsweise Projektor oder die eigene Kamera, Objektive und Zubehör des Veranstalters sowie die Ausstattung der für die Veranstaltung angemieteten Räumlichkeiten sein.
- Veränderungen an den zur Verfügung gestellten Objekten, die durch den üblichen Gebrauch entstanden sind, hat der Kunde nicht zu vertreten.
- Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmern keine Haftung, auch nicht für Verluste oder Beschädigungen an von Teilnehmern mitgebrachten Gegenständen. Jeder Teilnehmer haftet selbst für von Ihm verursachte Schäden.
- Bei Unfällen während der An- bzw. Abreise zu den Veranstaltungsorten und während der Veranstaltung haften die Teilnehmer selbst.
§7 Nebenabreden
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Änderungen zu diesen Veranstaltungsbedingungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Dieses Erfordernis ist selbst nur durch schriftliche Vereinbarung abänderbar.
§8 Ausschluss vom Kurs
- Teilnehmern, die den zielführenden und harmonischen Ablauf einer Veranstaltung oder die Sicherheit von anderen Teilnehmern gefährden, diese belästigen oder die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel beschädigen, kann der geschlossene Dienstvertrag vom Veranstalter form- und fristlos mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
- Die Hausordnung des Seminarraumanbieters ist zu beachten.
- Von der Veranstaltung ausgeschlossene Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Rückzahlung von Teilnahmegebühren oder Erstattung von sonstigen Kosten.
§9 Nutzung von Bild- und Lehrmaterial
- Die Vervielfältigung und elektronische Verbreitung des während der Veranstaltung verwendeten Lehrmaterials für private und gewerbliche Zwecke ist untersagt.
- Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
- Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung ggf. Bilddokumentationen für Marketingzwecke des Veranstalters angefertigt und verwendet werden können.
10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist, sofern nicht anders angegeben, München.
- Gerichtsstand für Klagen von und gegen Fotografie Daniel Osterkamp ist München.
11 Salvatorische Klausel
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Veranstaltungsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
- Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

